LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 17.11.2022
L 5 P 81/22
Normen:
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 23.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 P 457/20

Anspruch auf Gewährung von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XIVerwertbarkeit von Sachverständigengutachten - hier bei der Prüfung der Voraussetzungen des Pflegegrades 3

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.11.2022 - Aktenzeichen L 5 P 81/22

DRsp Nr. 2023/4632

Anspruch auf Gewährung von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI Verwertbarkeit von Sachverständigengutachten – hier bei der Prüfung der Voraussetzungen des Pflegegrades 3

Das erkennende Gericht kann sich auf das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen stützen, wenn die Beteiligten keine Einwendungen vorgebracht haben, die zu vernünftigen Zweifeln an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen und Einschätzungen des Sachverständigen hätten führen können – hier insbesondere im Hinblick auf die Einwendung einer nicht objektiven Ermittlung des Hilfebedarfs bei der Prüfung der Voraussetzungen des Pflegegrades 3 nach dem SGB IX.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 23.05.2022 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB XI;

Gründe

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Gewährung von Leistungen nach dem Pflegegrad 3 in Anspruch.