FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.11.2007
5 K 2580/06
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Ziff. 2 c ; EStG § 70 Abs. 2 ; SGB II § 16 Abs. 3 Satz 2 ;

Anspruch auf Kindergeld bei Wahrnehmung eines 1-EUR-Jobs

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2007 - Aktenzeichen 5 K 2580/06

DRsp Nr. 2008/1969

Anspruch auf Kindergeld bei Wahrnehmung eines 1-EUR-Jobs

1. Die Wahrnehmung eines 1-EUR-Jobs schließt die Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 S. 1 c EStG (Warten auf einen Ausbildungsplatz) nicht aus. 2. Eine für den Anspruch auf Kindergeld schädliche Änderung der Verhältnisse i.S. des § 70 Abs. 2 EStG tritt nicht allein deshalb ein, weil das Kind einen 1-EUR-Job wahrnimmt, da es sich dabei nicht nur um eine Maßnahme zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende, sondern auch um eine Maßnahme handeln kann, die den Berücksichtigungstatbestand für die Zahlung von Kindergeld - Warten auf einen Ausbildungsplatz - erfüllt

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Ziff. 2 c ; EStG § 70 Abs. 2 ; SGB II § 16 Abs. 3 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen den Bescheid der Beklagten vom 30. Oktober 2006 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. November 2006, mit dem die Festsetzung des Kindergeldes für den Sohn der Klägerin A, geboren am 17. September 1982, für die Zeit ab März 2006 aufgehoben und das für die Zeit von März bis Juli 2006 gezahlte Kindergeld zurückgefordert wurde.