LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 07.12.2021
L 5 KR 120/20
Normen:
SGB V § 44 Abs. 1 S. 1; SGB V § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 5; SGB V § 192;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 12.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 844/16

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen KrankenversicherungMeldepflichten bei abschnittsweiser Bewilligung für Folge-Arbeitsunfähigkeits-FeststellungenAnforderungen an das Vorliegen von Handlungsunfähigkeit

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.12.2021 - Aktenzeichen L 5 KR 120/20

DRsp Nr. 2023/1520

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung Meldepflichten bei abschnittsweiser Bewilligung für Folge-Arbeitsunfähigkeits-Feststellungen Anforderungen an das Vorliegen von Handlungsunfähigkeit

Ein Patient, der in der Lage ist, eine Arztpraxis aufzusuchen, erfüllt grundsätzlich auch die an die Handlungsfähigkeit zu stellenden Anforderungen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 12. Mai 2020 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 44 Abs. 1 S. 1; SGB V § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 5; SGB V § 192;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Gewährung von Krankengeld.