Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 12. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Gewährung von Krankengeld.
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