Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 10.2.2020 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) durch das Sozialgericht (SG) Münster. In der Sache begehrt sie die Aufhebung des gem. § 28p Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) ergangenen Betriebsprüfungsbescheides der Beklagten vom 7.12.2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.5.2019.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|