Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 27. Januar 2017 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 3.491,24 € festgesetzt.
Die Klägerin begehrt von dem beklagten Versicherer mit Sitz in Liechtenstein Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge zweier fondsgebundener Lebensversicherungen.
Diese wurden jeweils aufgrund eines Antrags der Klägerin vom 26. Dezember 2004 mit Versicherungsbeginn zum 30. Dezember 2004 abgeschlossen.
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