Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28. Oktober 2020 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 13. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittel.
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