Der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des Kammergerichts vom 27. Februar 2020 durch einstimmigen Beschluss gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen.
I.
Der Kläger nimmt den beklagten Fahrzeughersteller auf Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Anspruch.
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