BFH - Beschluss vom 09.11.2010
VII B 153/10
Normen:
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO; § 60 EnergieStG;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 16.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3690/09

Anspruch auf Vergütung der im Kaufpreis für gelieferten Kraftstoff enthaltenen Energiesteuer gegenüber einen persönlich haftenden Gesellschafter einer KG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG

BFH, Beschluss vom 09.11.2010 - Aktenzeichen VII B 153/10

DRsp Nr. 2011/1290

Anspruch auf Vergütung der im Kaufpreis für gelieferten Kraftstoff enthaltenen Energiesteuer gegenüber einen persönlich haftenden Gesellschafter einer KG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG

1. NV: Der Frage, ob neben dem eigentlichen, mit Mineralöl belieferten Vertragspartner auch noch weitere Personen, wie z.B. persönlich haftende Gesellschafter einer OHG, in Anspruch genommen werden müssen, um sich einen Energiesteuervergütungsanspruch nach § 60 EnergieStG zu erhalten, kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, denn sie ist bereits in dem Sinne höchstrichterlich entschieden, dass der Kaufpreisanspruch auch gegenüber den genannten Personen geltend zu machen ist. 2. NV: Auch die Frage, ob der Kaufpreisanspruch selbst dann noch gerichtlich geltend gemacht werden muss, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Warenempfängers gestellt worden ist, bedarf keiner weiteren Klärung.

Normenkette:

§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO; § 60 EnergieStG;

Gründe

I.