Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 2017 wird abgelehnt.
Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Der Streitwert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
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