Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 21.10.2021 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten steht die Erstattung bzw. Freistellung von Fahrkosten (für Fahrten im Krankentransportwagen - KTW) zur ambulanten Chemotherapie im Zeitraum vom 30.07.2020 bis zum 30.11.2020 im Streit.
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