LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 02.01.2024 (L 2 AS 369/23 B)
Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 10.02.2023 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Die Beteiligten streiten über die [...]