Die Revision des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15.01.2020 – 2 K 245/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte im Streitjahr 2011 u.a. Einkünfte aus Gewerbetrieb als Einzelunternehmer. Das Einzelunternehmen wurde zum 01.01.2012 auf eine GmbH ausgegliedert.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|