Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Es handelt sich um den Sachverhalt des Rechtsstreits, über den der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) auf Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts München (Beschluss vom 23. Oktober 2017 7 K 1435/15, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2017, 1963) durch Urteil vom 13. November 2019, Rs.
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