Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 23. Zivilsenats des Kammergerichts vom 30. April 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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