Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 29.07.2022, Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Ingolstadt ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
I.
Der Kläger, der Angestellter der ... ist, macht mit seiner Klage gegen die Beklagte Unterlassungsansprüche wegen deren Leitfadens "Vorsprung beginnt im Kopf - Leitfaden für gendersensible Sprache bei ..." geltend, um zu erreichen, dass die an ihn gerichtete Kommunikation, aber auch die von seiner Seite an die Beklagte und deren Mitarbeiter gerichtete Kommunikation nicht von den im Leitfaden enthaltenen Vorgaben erfasst wird.
1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|