OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.10.2021
26 U 49/19
Normen:
BGB § 444; HGB § 346;
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 15.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 8/18

Ansprüche aus dem Kauf eines schadhaften TischbohrwerksGewährleistungsausschlüsse mit der Wendung wie besichtigtSchlüssige Darstellung eines Handelsbrauchs

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.10.2021 - Aktenzeichen 26 U 49/19

DRsp Nr. 2021/17849

Ansprüche aus dem Kauf eines schadhaften Tischbohrwerks Gewährleistungsausschlüsse mit der Wendung "wie besichtigt" Schlüssige Darstellung eines Handelsbrauchs

1. Wird eine Sache zu einem ermäßigten Sonderpreis verkauft, führt dies nicht ohne Weiteres dazu, dass der Käufer mit einer minderwertigen Qualität und einem Ausschluss der Gewährleistungshaftung des Verkäufers rechnen muss. 2. § 193 BGB ist auf die Mängelrüge nach § 377 Abs. 3 HGB entsprechend anzuwenden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 15. August 2019 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten und der Anschlussberufung der Klägerin abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 259.396,43 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Februar 2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen haben die Klägerin 13% und die Beklagte 87% zu tragen.