Das Versäumnisurteil des Senats vom 8.3.2023 (Az.:
Von den weiteren Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagte zu 1) 81 % und die Beklagte zu 2) 19 % zu tragen.
3.Dieses Urteil und das Teilurteil des Landgerichts München I vom 30.12.2021 (Az.: 14 HK
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
A.
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Handelsvertreterverhältnis.
a) b)
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