OLG Düsseldorf - Urteil vom 09.12.2021
12 U 23/21
Normen:
SanInsFoG Art. 16 Nr. 2; SanInsFoG Art. 25 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 05.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 117/20

Ansprüche aus GeschäftsführerhaftungErsatz von Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer ÜberschuldungAuszahlung von Gehältern an Mitarbeiter einer GesellschaftBestehen einer ernsthaften Sanierungschance

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2021 - Aktenzeichen 12 U 23/21

DRsp Nr. 2022/5729

Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung Ersatz von Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung Auszahlung von Gehältern an Mitarbeiter einer Gesellschaft Bestehen einer ernsthaften Sanierungschance

1. Eine masseschmälernde Zahlung i.S.v. § 64 Satz 1 GmbHG liegt auch dann vor, wenn der Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Gehälter an Mitarbeiter der Gesellschaft zahlt, weil Arbeits- oder Dienstleistungen regelmäßig für eine Verwertung durch die Gläubiger nicht geeignet sind.2. Zahlungen zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs sind nur dann i.S.d. § 64 Satz 2 GmbHG mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar, wenn ohne die Zahlung der Betrieb sofort eingestellt werden müsste und damit eine ernsthafte Chance auf Sanierung oder Fortführung im Insolvenzverfahren zunichte gemacht würde. Das Bestehen einer ernsthaften Sanierungschance ist vom Geschäftsführer darzulegen und zu beweisen.3. Weisungen des Gesellschafters können Zahlungen des Geschäftsführers nach Insolvenzreife regelmäßig nicht rechtfertigen, weil der von ihm zu leistende Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger erforderlich ist (§ 64 Satz 4 i.V.m. § 43 Abs. 3 Satz 3 GmbHG).