1. Die Anordnung der Aussetzung gemäß Beschluss vom 24. Oktober 2022 wird aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt.
2. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 7.000 € festgesetzt.
3. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 22. Februar 2022 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
4. Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme und zur evtl. Rücknahme der Berufung aus Kostengründen innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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