OLG Celle - Beschluss vom 22.02.2023
7 U 157/22
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 5 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
WKRS 2023, 13140
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 22.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 178/21

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

OLG Celle, Beschluss vom 22.02.2023 - Aktenzeichen 7 U 157/22

DRsp Nr. 2023/4663

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288 Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

Die Implementierung eines sog. Thermofensters in der Steuerungssoftware eines Dieselmotors vermag für sich genommen den Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller eines Motors nicht zu begründen. Vielmehr muss hinzutreten, dass die Software bewusst so programmiert wurde, dass sie das Fahrzeug nur auf dem Prüfstand in einen Modus schaltet, der die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte gewährleistet (hier: verneint für einen Motor der Volkswagen AG vom Typ EA 288).

1. Die Anordnung der Aussetzung gemäß Beschluss vom 24. Oktober 2022 wird aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt.

2. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 7.000 € festgesetzt.

3. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 22. Februar 2022 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

4. Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme und zur evtl. Rücknahme der Berufung aus Kostengründen innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31; VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 5 Abs. 2 S. 1;