OLG Köln - Urteil vom 14.10.2021
18 U 185/20
Normen:
BGB § 31; BGB § 826; VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 5 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 29.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 313/19

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA 897Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

OLG Köln, Urteil vom 14.10.2021 - Aktenzeichen 18 U 185/20

DRsp Nr. 2023/10698

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA 897 Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

Die Implementierung eines sog. Thermofensters in der Steuerungssoftware eines Dieselmotors vermag für sich genommen den Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller eines Motors nicht zu begründen. Vielmehr muss hinzutreten, dass die Software bewusst so programmiert wurde, dass sie das Fahrzeug nur auf dem Prüfstand in einen Modus schaltet, der die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte gewährleistet (hier: verneint für einen Motor der Volkswagen AG vom Typ EA 897). Hinzu kommt, dass die Audi AG als Herstellerin des Fahrzeugs spätestens ab Ende 2017 zahlreiche Vorkehrungen getroffen hat, um eine Schädigung von Fahrzeugkäufern mit diesem Motorentyp zu vermeiden, etwa indem sie ihre Vertragshändler anhielt, Kaufinteressenten auf den Sachverhalt und den Stand der Verhandlungen mit dem KBA hinzuweisen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.09.2020 - 7 O 313/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.