OLG Celle - Beschluss vom 23.05.2023
16 U 604/22
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Fundstellen:
WKRS 2023, 33068
Vorinstanzen:
LG Stade, vom 22.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 218/22

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

OLG Celle, Beschluss vom 23.05.2023 - Aktenzeichen 16 U 604/22

DRsp Nr. 2023/12003

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288 Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

Die Implementierung eines sog. Thermofensters in der Steuerungssoftware eines Dieselmotors vermag für sich genommen den Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller eines Motors nicht zu begründen. Vielmehr muss hinzutreten, dass die Software bewusst so programmiert wurde, dass sie das Fahrzeug nur auf dem Prüfstand in einen Modus schaltet, der die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte gewährleistet (hier: verneint für einen Motor der Volkswagen AG vom Typ EA 288).

1. Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für die Berufungsinstanz auf bis 19.000,00 EUR festzusetzen.

2. Es wird erwogen, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 22. Dezember 2022 durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

3. Dem Kläger wird Gelegenheit zur Stellungnahme - und zur evtl. Rücknahme der Berufung aus Kostengründen - bis zum 9. Juli 2023 gegeben.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe: