BFH - Urteil vom 11.12.2012
VII R 13/12
Normen:
AO § 218 Abs. 2; AO § 37 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 15.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 3397/09

Ansprüche einer Bank auf Rückzahlung von Überzahlungen auf Grund einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

BFH, Urteil vom 11.12.2012 - Aktenzeichen VII R 13/12

DRsp Nr. 2013/7357

Ansprüche einer Bank auf Rückzahlung von Überzahlungen auf Grund einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

NV: Überweist die Bank auf die Pfändung und Einziehung eines Kontoguthabens des Vollstreckungsschuldners dem FA versehentlich einen das Guthaben übersteigenden Betrag, ist der ihr zustehende Rückzahlungsanspruch kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen durch Abrechnungsbescheid festgestellt werden kann.

1. Leistet eine Bank auf Grund einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung Zahlungen an das Finanzamt, obwohl das gepfändete Konto keine Deckung aufweist, so handelt es sich bei dem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch nicht um einen Erstattungsanspruch im Sinne von § 37 Abs. 2 AO. 2. Ob hierfür der Finanzrechtsweg gegeben ist, bleibt offen.

Normenkette:

AO § 218 Abs. 2; AO § 37 Abs. 2;

Gründe