FG Köln, vom 15.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 1942/10
Ansprüche einer Bank aufgrund von Überzahlungen aufgrund einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung
BFH, Urteil vom 11.12.2012 - Aktenzeichen VII R 14/12
DRsp Nr. 2013/16911
Ansprüche einer Bank aufgrund von Überzahlungen aufgrund einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung
1. Leistet eine Bank aufgrund einer Pfändung- und Einziehungsverfügung Zahlungen an das Finanzamt, obwohl das gepfändete Konto keine Deckung aufweist, so handelt es sich bei dem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch nicht um einen Erstattungsanspruch im Sinne von § 37 Abs. 2AO.2. Ob hierfür der Finanzrechtsweg gegeben ist, bleibt offen.