LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 05.11.2015
3 Sa 405/13
Normen:
AGG § 1; AGG § 7; GG Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 3; AGG § 15 Abs. 2; AGG § 3 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 12.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 275/12

Ansprüche eines abgewiesenen Bewerbers wegen Verstoßes gegen das AGG

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05.11.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 405/13

DRsp Nr. 2017/3264

Ansprüche eines abgewiesenen Bewerbers wegen Verstoßes gegen das AGG

1. Ein Nachteil eines Bewerbers im Rahmen einer Auswahlentscheidung i.S. von § 15 Abs. 2 AGG liegt auch dann vor, wenn der Bewerber nicht in die Auswahl einbezogen, sondern vorab in einem Bewerbungsverfahren ausgeschieden wird. 2. Bei der Ausschreibung einer Stelle durch einen kirchlichen Träger ist es zulässig, einen Bewerber nicht zu berücksichtigen, der der Kirche nicht angehört.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 12. März 2013 - 6 Ca 275/12 - wird

zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 1; AGG § 7; GG Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 3; AGG § 15 Abs. 2; AGG § 3 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über eine Entschädigung des Klägers, der bei der Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle nicht berücksichtigt wurde.