OLG Stuttgart - Urteil vom 16.12.2021
2 U 4/20
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; EGV Art. 85; GWB § 33 S. 1; GWB § 1; GWB § 33 Abs. 3; AEUV Art. 101;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 12.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 30 O 27/17

Ansprüche gegen Beteiligte an einem Lkw-KartellKollusives Verhalten bei der Preissetzung und der Anhebung von BruttolistenpreisenBestreiten mit Nichtwissens bezüglich kartellbetroffener ErwerbsvorgängeErwerb eines VorführfahrzeugesZwischengeschalteter Leasingvertrag

OLG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2021 - Aktenzeichen 2 U 4/20

DRsp Nr. 2022/5492

Ansprüche gegen Beteiligte an einem Lkw-Kartell Kollusives Verhalten bei der Preissetzung und der Anhebung von Bruttolistenpreisen Bestreiten mit Nichtwissens bezüglich kartellbetroffener Erwerbsvorgänge Erwerb eines Vorführfahrzeuges Zwischengeschalteter Leasingvertrag

1. Zu den Anforderungen eines Bestreitens mit Nichtwissens bezgl. kartellbetroffener Erwerbsvorgänge.2. Obwohl die Kartellabsprachen bezgl. des LKW-Kartells nicht Gebraucht- sondern Neufahrzeuge betreffen, kann das wettbewerbswidrige Verhalten geeignet sein, einen kartellbedingten Schaden wegen des Erwerbs eines gebrauchten Vorführfahrzeugs zu begründen, wenn sich der für das Vorführfahrzeug ausgehandelte Kaufpreis an dem Kaufpreis orientiert, der für ein vergleichbares Neufahrzeug hätte gezahlt werden müssen.