Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 11. Januar 2021 aufgehoben .
Der Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird für das Antrags- und das Beschwerdeverfahren auf jeweils 131.642,33 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt mit dem am 3. Dezember 2020 vor dem Sozialgericht Frankfurt (Oder) eingegangenen Antrag die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer am selben Tag zum Aktenzeichen S erhobenen Klage gegen eine Beitragsnachforderung aufgrund eines Betriebsprüfungsbescheids der Antragsgegnerin.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|