I.
Mit notariellem Kaufvertrag vom 27.06.2001 des Notars S - URNr. - erwarb der Antragsteller von der B GmbH Berlin - diese handelnd sowohl im eigenen Namen als auch für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - mehrere Waldflächen und Nichtholzbodenflächen in den Gemarkungen G und K, H, M, R und K, die in den Bezirken der Finanzämter G und O liegen, mit einer Gesamtfläche von 96,4527 ha zum Gesamtkaufpreis von 74.773,10 EUR zum Alleineigentum. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten bezieht sich der Senat auf den genannten Kaufvertrag.
Das Finanzamt G - der Antragsgegner - stellte gemäß § 17 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) mit Bescheid vom 30.11.2001 die Besteuerungsgrundlagen gesondert fest, da der wertvollste Bestand an Grundstücken in seinem Bezirk liegt.
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