BGH - Beschluss vom 03.11.2021
3 StR 86/16
Normen:
RVG § 42 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 13.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Js 93519/13

Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr für das Revisionsverfahren

BGH, Beschluss vom 03.11.2021 - Aktenzeichen 3 StR 86/16

DRsp Nr. 2022/1006

Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr für das Revisionsverfahren

Tenor

Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr für das Revisionsverfahren wird zurückgewiesen.

Normenkette:

RVG § 42 Abs. 1;

Gründe

Der Antragsteller hat wegen des besonderen Umfangs und der besonderen Schwierigkeit seiner Tätigkeit im Revisionsverfahren gemäß § 42 RVG eine Pauschgebühr in Höhe von 1.100 € beantragt. Die Vertreterin der Bundeskasse befürwortet dies.

Der Antrag ist bereits unzulässig.