Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das am 15. Juli 2019 verkündete Urteil des 1. Senats des Brandenburgischen Anwaltsgerichtshofs zugelassen.
I.
Der Kläger ist im Bezirk der Beklagten als Rechtsanwalt zugelassen. Gegen ihn wurde mit Beschluss des Anwaltsgerichts B. vom 11. Dezember 2017 ein vorläufiges Berufsverbot angeordnet. Mit Urteil des Anwaltsgerichts vom selben Tage wurde der Kläger aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen. Der B. Anwaltsgerichtshof hob die Entscheidungen vom 11. Dezember 2017 mit Beschluss und Urteil vom 19. März 2018 auf und stellte das Verfahren gegen den Kläger ein.
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