LG Mannheim, vom 03.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 123/19
OLG Karlsruhe, vom 16.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 19 U 98/19
Anwaltliche Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per besonderem elektronischem Anwaltspostfach (beA); Kontrollpflicht hinsichtlich des Erhalts der automatisierten Eingangsbestätigung durch den Kanzlei
BGH, Beschluss vom 11.05.2021 - Aktenzeichen VIII ZB 9/20
DRsp Nr. 2021/9909
Anwaltliche Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per besonderem elektronischem Anwaltspostfach (beA); Kontrollpflicht hinsichtlich des Erhalts der automatisierten Eingangsbestätigung durch den Kanzlei
a) Zum Eingang eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichten elektronischen Dokuments (hier: Berufungsbegründung) bei Gericht (§ 130a Abs. 5 Satz 1 ZPO; im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18, WM 2021, 463 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 25. August 2020 - VI ZB 79/19, NJW-RR 2020, 1519 Rn. 7).
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