Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 5. August 2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens (§
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 30.000 €
I.
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