Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 39 000 € festgesetzt.
Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie auf Verfahrensmängel (§
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