I.
Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 11. September 2006 erwarb der Ehemann (E) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) zum Kaufpreis von 250.000 EUR ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in .... Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) setzte daraufhin gegen E Grunderwerbsteuer in Höhe von 8.750 EUR fest.
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