1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Den Klägern werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Die Kläger wenden sich gegen die Höhe des Grundsteuermessbetragsbescheides v. 4.2.2005, der auf den ebenfalls am 4.2.2005 festgestellten Einheitswert die Steuermesszahl 8 v.T. anwendet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|