Die gestiegenen Zinsen können für Arbeitgeberdarlehen zur Zinsfalle werden. Denn zu niedrig angesetzte Zinsen können zu Nachzahlungen bei Steuern und Abgaben führen. Lesen Sie hier, wie Zinsen für Arbeitgeberdarlehen korrekt festgesetzt und abgerechnet werden.
Ein geldwerter Vorteil entsteht nur, wenn der vereinbarte Zins zu niedrig ist. Ein gewährter Zinsvorteil ist dann Sachlohn (vgl. BMF-Schreiben v. 19.05.2015 - IV C 5 - S 2334/07/0009, Rdnr. 10). Folge: Hier greift die 50-€-Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Liegt der Zinsvorteil allerdings über 50 €, muss der gesamte Betrag über die Lohnabrechnung des Arbeitnehmers versteuert werden. Zudem fallen auf den Zinsvorteil Sozialabgaben an.
Im ersten Monat läge der Zinsvorteil genau bei 50 € (10.000 € x 6 % : 1/12).
Für Arbeitgeberdarlehen kann der Zinssatz auf zwei verschiedene Arten festgelegt werden.
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