10/2024 - Umsatzsteuer
Die private Kfz-Nutzung, umgangssprachlich auch der Dienst- oder Firmenwagen, unterliegt umsatzsteuerlich klaren Regeln. So ist der nicht auf das Unternehmen entfallende Nutzungsanteil entweder pauschaliert (1-%-Methode) oder auf Grundlage eines Fahrtenbuchs der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Auf diese Weise wird die Vorsteuer, die der Unternehmer für Anschaffung und Betrieb des Pkw abgezogen hat, entsprechend der außerbetrieblichen Nutzung neutralisiert. Für Unternehmen, die teilweise oder vollständig steuerfreie Ausgangsumsätze erzielen, gelten wiederum andere Regeln. Wir zeigen, wie Sie Ihre Mandanten vor bösen Überraschungen schützen können.