Arbeitnehmerzuschuß zur Anschaffung eines Firmenwagens
BFH, Urteil vom 23.10.1992 - Aktenzeichen VI R 1/92
DRsp Nr. 1996/11674
Arbeitnehmerzuschuß zur Anschaffung eines Firmenwagens
»1. Wird der geldwerte Vorteil (Arbeitslohn) eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unentgeltlich zur privaten Nutzung überlassenen Kfz nach der sog. 1 v. H.-Methode ermittelt, so kann nicht berücksichtigt werden, daß sich der Arbeitnehmer in einem früheren Veranlagungszeitraum durch einen Zuschuß an den Anschaffungskosten des Kfz beteiligt hatte.2. Der VI. Senat des BFH schließt sich dem BFH-Beschluß vom 18.08.1992 VIII R 9/92 (BFHE 168, 508) an, daß das FG Berlin wegen der im.12.1990 für eine Amtsperiode von vier Jahren durchgeführten Wahl der ehrenamtlichen Richter nicht vorschriftswidrig besetzt ist (§ 119 Nr. 1 FGO).«