1. Auf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 24.02.2022 -
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision gegen diese Entscheidung wird nicht zugelassen.
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