FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 02.12.2005
1 K 141/02
Normen:
EStG (1997) § 4 Abs. 4 § 12 Nr. 1 ;

Arbeitsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Rechtswissenschaften studierenden Sohn

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.12.2005 - Aktenzeichen 1 K 141/02

DRsp Nr. 2006/11895

Arbeitsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Rechtswissenschaften studierenden Sohn

1. Ein Anstellungsverhältnis eines Jurastudenten in der Anwaltskanzlei seines Vaters ist nicht wie unter fremden Dritten üblich vereinbart, wenn der Sohn neben einem monatlichen Festgehalt sein Studium finanziert und ein Fahrzeug der Luxusklasse für die Fahrten zur Hochschule zur Verfügung gestellt bekommt, und im Gegenzug lediglich verpflichtet ist, sein Studium zu betreiben und in den Semesterferien ohne eigenen Aufgabenbereich oder feste Arbeitszeiten in der Kanzlei mitzuarbeiten.2. Dem Vertrag ist auch dann nicht unter dem Aspekt des internen Betriebsvergleichs steuerlich anzukennen, wenn der Vater mit einem weiteren, familienfremden Studenten eine vergleichbare Vereinbarung getroffen hatte, die jedoch bereits nach wenigen Monaten einvernehmlich wieder gelöst wurde.

Normenkette:

EStG (1997) § 4 Abs. 4 § 12 Nr. 1 ;

Tatbestand: