1Der Ausschuss umfasst fachliche Gruppen für die Hauptsachgebiete dieses Vertrags. 2 Die fachlichen Gruppen werden im Rahmen des allgemeinen Zuständigkeitsbereichs des Ausschusses tätig. 3 Sie können nicht unabhängig vom Ausschuss gehört werden. 4 Innerhalb des Ausschusses können ferner Unterausschüsse eingesetzt werden; diese haben über bestimmte Fragen oder auf bestimmten Gebieten Entwürfe von Stellungnahmen zur Beratung im Ausschuss auszuarbeiten. 5 Die Geschäftsordnung bestimmt die Art und Weise der Zusammensetzung und regelt die Zuständigkeit der fachlichen Gruppen und Unterausschüsse.