Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 18. Januar 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.089,95 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über einen Arzneimittelregress wegen der Verordnung des Präparats Bondronat im Quartal I/2010.
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