Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits, genehmigt durch Beschluss 94/908/EGKS, EG, Euratom des Rates und der Kommission vom 19.Dezember 1994 (ABl. L 358, S. 1) Art. 45 Abs. 1 Art. 59 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZAR 2005, 32
Vorinstanzen:
Rechtbank Den Haag (Niederlande) - Beschluss vom 16.09.2002,
Assoziierungsabkommen Gemeinschaften - Bulgarien, Gemeinschaften - Polen und Gemeinschaften - Slowakei - Niederlassungsrecht - Nationale Rechtsvorschriften, wonach Anträge auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Niederlassung ohne Prüfung abgelehnt werden, wenn der Antragsteller nicht im Besitz einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung ist
EuGH, Urteil vom 16.11.2004 - Aktenzeichen Rs C-327/02
DRsp Nr. 2005/10331
Assoziierungsabkommen Gemeinschaften - Bulgarien, Gemeinschaften - Polen und Gemeinschaften - Slowakei - Niederlassungsrecht - Nationale Rechtsvorschriften, wonach Anträge auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Niederlassung ohne Prüfung abgelehnt werden, wenn der Antragsteller nicht im Besitz einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung ist
[Lili Georgieva Panayotova, Radostina Markova Kalcheva, Izabella Malgorzata Lis, Lubica Sopova, Izabela Leokadia Topa, Jolanta Monika Rusiecka gegen Minister voor Vreemdelingenzaken en Integratie]
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