BFH - Beschluss vom 15.12.2008
VII B 95/08
Normen:
FGO § 116 Abs. 3; FGO § 118 Abs. 2; AO § 231 Abs. 4;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 714
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 05.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 27/07 AO

Auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache sowie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gestützte Nichtzulassungsbeschwerde; Bewertung eines an das Grundbuchamt gerichteten Antrags auf Eintragung einer Sicherungshypothek als eine die Verjährung unterbrechende Vollstreckungsmaßnahme

BFH, Beschluss vom 15.12.2008 - Aktenzeichen VII B 95/08

DRsp Nr. 2009/5423

Auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache sowie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gestützte Nichtzulassungsbeschwerde; Bewertung eines an das Grundbuchamt gerichteten Antrags auf Eintragung einer Sicherungshypothek als eine die Verjährung unterbrechende Vollstreckungsmaßnahme

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 3; FGO § 118 Abs. 2; AO § 231 Abs. 4;

Gründe:

I.