Im Streitfall hatte der Kläger 4 ha zuvor landwirtschaftlich genutzter Flächen verpachtet. Er trug vor, daß die Betriebsaufgabe bereits vor Jahren in einem Telefonat mit der Bewertungsstelle erklärt worden sei. Da sich jedoch aus dem Aktenvermerk ergab, daß es letztlich bei dem Telefonat um die Frage der Zurechnungsfortschreibung ging, lag keine eindeutige Aufgabeerklärung vor.
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