BFH vom 23.11.1995
IV R 36/94

Aufgabeerklärung bei einer Betriebsverpachtung

BFH, vom 23.11.1995 - Aktenzeichen IV R 36/94

DRsp Nr. 1997/8303

Aufgabeerklärung bei einer Betriebsverpachtung

Bei einer Betriebsverpachtung im ganzen ist die Betriebsaufgabe nicht von der Abgabe einer förmlichen, d.h. schriftlichen Aufgabeerklärung abhängig. Die Äußerung des Steuerpflichtigen muß jedoch erkennbar von dem Bewußtsein getragen sein, daß es als Folge dieser Erklärung zur Versteuerung der stillen Reserven kommt.

Für die Praxis:

Im Streitfall hatte der Kläger 4 ha zuvor landwirtschaftlich genutzter Flächen verpachtet. Er trug vor, daß die Betriebsaufgabe bereits vor Jahren in einem Telefonat mit der Bewertungsstelle erklärt worden sei. Da sich jedoch aus dem Aktenvermerk ergab, daß es letztlich bei dem Telefonat um die Frage der Zurechnungsfortschreibung ging, lag keine eindeutige Aufgabeerklärung vor.