FG Nürnberg vom 11.03.1998
III 149/95
Fundstellen:
EFG 1999, 773

Aufgriffsgrenze für anschaffungsnahen Herstellungsaufwand

FG Nürnberg, vom 11.03.1998 - Aktenzeichen III 149/95

DRsp Nr. 2001/3165

Aufgriffsgrenze für anschaffungsnahen Herstellungsaufwand

Für die Aufgriffsgrenze von 15 % zur Prüfung des anschaffungsnahen Herstellungsaufwands, die allerdings lediglich Indizwirkung hat, ist der Gebäudezustand und -wert im Zeitpunkt der Anschaffung maßgebend.

Für die Praxis:

Bei der Prüfung des anschaffungsnahen Herstellungsaufwands bleiben Kosten für Erweiterungen, die ohnehin zu den nachträglichen Herstellungskosten gehören, außer Betracht. Laufender Erhaltungsaufwand, der jährlich üblicherweise anfällt, ist auch bei neu erworbenen Gebäuden sofort als Werbungskosten abziehbar. Entsprechendes gilt für Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel.

Fundstellen
EFG 1999, 773