Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 30.05.2023 abgeändert.
Die Beiordnung von Rechtsanwältin Z. wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Im Streit steht die Aufhebung einer Beiordnung im Rahmen von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts.
Der dem Gericht aus einer Vielzahl von Verfahren bekannte, 0000 geborene Kläger ist bei der Beklagten gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Er leidet an einer leichten Intelligenzminderung und einer deutlichen Verhaltensstörung. Ein Grad der Behinderung von 100 ist anerkannt. Er bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung durch die Deutsche Rentenversicherung V..
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