LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 07.12.2023 (L 5 KR 578/22)
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 08.08.2022 geändert und die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Zwischen [...]