Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 2. Februar 2012 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 10. Juli 2009 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
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