LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.11.2023
8 Sa 327/22
Normen:
BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 9;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 30.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1443/21

Auflösungsantrag; Compliance; außerordentliche Kündigung; Unterschlagung; Verdachtskündigung; Verhaltenskodex; Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen Verstoßes gegen den betrieblichen Verhaltenskodex

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.11.2023 - Aktenzeichen 8 Sa 327/22

DRsp Nr. 2024/5999

Auflösungsantrag; Compliance; außerordentliche Kündigung; Unterschlagung; Verdachtskündigung; Verhaltenskodex; Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen Verstoßes gegen den betrieblichen Verhaltenskodex

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.06.2022 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen, Az. 8 Ca 1443/21, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 9;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung sowie die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses.

1. 2.