BFH - Beschluss vom 22.11.2005
VIII B 308/04
Normen:
EStG § 17 Abs. 4 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 539
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 07.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 7/01

Auflösungsverlust i. S. von § 17 Abs. 4 EStG

BFH, Beschluss vom 22.11.2005 - Aktenzeichen VIII B 308/04

DRsp Nr. 2006/1331

Auflösungsverlust i. S. von § 17 Abs. 4 EStG

1. Die Entstehung eines nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlusts nach Eröffnung des Konkursverfahrens ist höchstrichterlich geklärt.2. Der Auflösungsverlust ist im Falle der Auflösung mit anschließender Liquidation regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation erfüllt; dieser Zeitpunkt ist nur ausnahmsweise vorzuverlagern.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 4 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet.